Keine sofortigen Betriebsausgaben für Fondskosten

Windpark

Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil vom 14. April 2011 (Az. IV R 15/09) gegen das Finanzgericht seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung auch auf Windkraftfonds erstreckt. Der BFH hatte im Streitfall zu beurteilen, ob die im Zusammenhang mit der Auflegung und Konzeptionierung des Fonds sowie die mit der Eigenkapitalvermittlung anfallenden Kosten der Fondsgesellschaft den Anschaffungskosten des der Windkraftanlage oder den sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben zuzuordnen sind.

Bürgerwindpark

Leitsatz

Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Windkraftfonds für die Platzierungsgarantie, für die Prospekterstellung und Prospektprüfung, für die Koordinierung/Baubetreuung und für die Eigenkapitalvermittlung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligten.

 

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